Steuerfreiheit eines als Versorgungsleistung gezahlten Sterbegeldes
– Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen
– Nichtberücksichtigung steuerpflichtiger Einnahmen bei
Vorteilsanrechnung – Auswirkung des Pauschbetrags für
Versorgungsbezüge
Leitsatz
Das an Hinterbliebene ausgezahlte Sterbegeld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist kein steuerfreier Bezug i.S,d, §
3 Nr. 11 Satz 1 EStG (entgegen , EFG 2019, 535).
Der Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen ist nicht im Wege der Vorteilsanrechnung um die – nach Minderung
um den Versorgungsfreibetrag verbleibenden - steuerpflichtigen Sterbegeldleistungen zu kürzen.
Eine solche Kürzung unterbleibt auch, soweit das Sterbegeld durch den Pauschbetrag für Versorgungsbezüge steuerlich entlastet
worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EStB 2021 S. 47 Nr. 1 ErbBstg 2020 S. 271 Nr. 11 ErbStB 2020 S. 291 Nr. 10 GStB 2021 S. 41 Nr. 2 NWB-EV 2020 S. 324 Nr. 9 SAAAH-55988
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 15.06.2020 - 11 K 2024/18 E
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