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Arbeitsförderung; | Erstattungsansprüche des Arbeitsamtes nach erfolgter Zahlung einer Abfindung vor Bewilligung von Arbeitslosengeld
Der Erstattungsanspruch des § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG ist nicht gegeben, wenn der Arbeitslose die Abfindung vor der Bewilligung des Arbeitslosengeldes erhalten hat. In einem solchen Fall setzt ein Erstattungsanspruch die Aufhebung des insoweit fehlerhaften Bewilligungsbescheides nach §§ 45, 50 SGB X voraus (; Ergänzung zu BSGE 67, 221, 223 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).