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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 24 | Gestaltung: Kein Missbrauch bei Ausnutzung von grenzüberschreitenden Qualifikationskonflikten

Die Möglichkeit, durch Qualifikationskonflikte bei grenzüberschreitenden Sachverhalten aufgrund einer hybriden Finanzierung im Konzern sog. weiße Einkünfte zu generieren, stellt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs keinen Gestaltungsmissbrauch dar. Aus der späteren gesetzlichen Verschärfung durch § 8b Abs. 1 Satz 2 KStG n. F. kann nicht auf die Erfüllung des allgemeinen Missbrauchstatbestands in vorhergehenden Veranlagungszeiträumen geschlossen werden.

Haben Sie, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, einen Lieblingssatz des Bundesfinanzhofs? – Meiner lautet: Allein das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung nicht unangemessen. – Das hat der I Senat des BFH jetzt einmal mehr bekräftigt.

Konkret ging es um die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft. Mit dem Ziel, die Steuerfreiheit von Dividenden zu erreichen, die von einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft an die allein aus steuerlichen Gründen zwischengeschaltete Enkelgesellschaft gezahlt wurden.

Das FG Baden-Württemberg hatte darin in erster Instanz noch einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten gesehen – i. S. des § 42 AO. Nicht so hingegen der Bundesfinanzhof. Auf den komplizierten Sachverhalt und die Abgrenzung ...

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