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Online-Nachricht - Donnerstag, 06.08.2020

Körperschaftsteuer | Fiktion einer Nullbescheinigung auch für Regiebetriebe (FG)

Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto gelten auch bei einem Regiebetrieb nur dann als verwendet, wenn für die Leistung rechtzeitig eine Steuerbescheinigung i.S.d. § 27 Abs. 3 KStG ausgestellt wurde. Fehlt es an einer solchen Bescheinigung, gilt der Betrag der Einlagenrückgewähr als mit Null Euro bescheinigt (; Revision zugelassen).

Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Gemeinde. Sie unterhielt einen Betrieb gewerblicher Art in Form eines Regiebetriebs, also ein in ihre Gemeindeverwaltung eingegliedertes, unselbständiges wirtschaftliches Unternehmen, der seit Jahren Verluste erzielte.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung stellte das Finanzamt fest, dass ein Teil des im Jahr 2013 beim Regiebetrieb angefallenen Verlustes ein nicht begünstigte...

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