Brexit | Mitteilung zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums (BMAS)
Die EU-Kommission hat eine Mitteilung zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (Stand: ) zur Verfügung gestellt. Darauf macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Die Brexit-Verhandlungen dauern weiter an. Selbst wenn die EU und das Vereinigte Königreich bis Ende 2020 zu einer umfassenden Partnerschaft gelangen, die alle in der Politischen Erklärung vereinbarten Bereiche abdeckt, wird der Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Besitzstand, dem Binnenmarkt und der Zollunion am Ende des Übergangszeitraums zu Hemmnissen für den Handel und für länderübergreifende Austauschmaßnahmen führen.
Unabhängig vom Verhandlungsergebnis wird es ab dem weitreichende Änderungen für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger geben. Da diese Veränderungen unvermeidbar sind, müssen die Interessenträger dafür sorgen, dass sie bereit sind.
Hierzu führt das BMAS weiter aus:
Die Seiten 10 bis 13 der o.g. Mitteilung betreffen das Thema Produktsicherheit. Darin beschrieben sind die Regelungen zur Zertifizierung und Zulassung von Produkten, Anforderungen an die Niederlassung sowie Etikettierung und Kennzeichnung sowie den Handel mit Dienstleistungen nach Ablauf der Übergangszeit.
Unterstützend überarbeitet die Kommission derzeit die über 100 sektorspezifischen Mitteilungen an Interessenträger, die sie während der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich auf der Grundlage von Artikel 50 veröffentlicht hat, und aktualisiert sie erforderlichenfalls.
Die Mitteilungen, die bereits als "Vorbereitungsmitteilungen" aktualisiert wurden, finden Sie hier auf der Website der EU-Kommission. Dort ist die Mitteilung zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich auch in mehrere Sprachen veröffentlicht.
Quelle: BMAS, Mitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB JAAAH-55255