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StuB 15/2020 S. 608

Einkommensteuer | Aktualisierung der Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Das BMF hat die Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG erbringen, aktualisiert ( NWB YAAAH-53186).

In dem Schreiben weist das BMF darüber hinaus darauf hin, dass es für die Frage des Vorliegens von Beiträgen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG nicht darauf ankommt, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Die Versorgungseinrichtungen folgender Berufsgruppen sind in der Liste des BMF angeführt: Ärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Mitglieder des Landtags, Notare, Psychologische Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und Zahnärzte.

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