Christian Kahlenberg, Martin Weiss

Steuerrecht aktuell 1/2020

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67414-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuerrecht aktuell 1/2020 (1. Auflage)

H. Gewerbesteuerrecht

I. Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG bei Beteiligung an gewerblich geprägter Gesellschaft

BStBl 2020 II S. 24, NWB MAAAH-30555

(Dr. Martin Weiss)

Zusammenfassung der Entscheidung

Die Kürzung bei der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG soll die Doppelbelastung mit den Realsteuern (§ 3 Abs. 2 AO) „Grundsteuer“ und „Gewerbesteuer“ abmildern bzw. ausschließen (R 9.1 Abs. 1 Satz 4 GewStR). Durch § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird diese einfache Kürzung als von Amts wegen anzuwendender Standardfall vorgegeben. Dabei ist die Zuordnung des Grundvermögens zum Betriebsvermögen des Unternehmers zu „Beginn des Kalenderjahres“ als Grundbedingung zu beachten (§ 20 Abs. 1 Satz 2 GewStDV; R 9.1 Abs. 1 Satz 10 GewStR).

Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erlaubt hingegen auf einen Antrag des Steuerpflichtigen hin eine „Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt“ (Weiss, Ubg 2019 S. 708). Damit kann die sachliche Gewerbesteuerpflicht (§ 2 GewStG) von dem Grunde nach vermögensverwaltenden Gesellschaften, etwa aufgrund gewerblicher Prägung (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG; H 2.1 Abs. 2 GewStH, „Umfassender Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft“), durch den Antrag rechtsfolgenseitig auf nahezu Null reduziert werden (, BStBl 2017 II S. 202, NWB UAAAF-84770, Rz. 25). Gewerbesteuerpflichtig bleibt bei erfolgreichem A...BStBl 2005 II S. 778