Christian Kahlenberg, Martin Weiss

Steuerrecht aktuell 1/2020

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67414-3

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Steuerrecht aktuell 1/2020 (1. Auflage)

E. Grundsteuer

Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen bei der Einheitsbewertung von Grundstücken

; BFH/NV 2020 S. 121, NWB PAAAH-38405

(Henning Stümpfig)

Zusammenfassung der Entscheidung

Bei der Einheitsbewertung eines Grundstücks ist die übliche Miete für Flächen anzusetzen, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden können. Nicht entscheidend ist, ob diese Flächen bauordnungsrechtlich allen Anforderungen an Wohn- oder Aufenthaltsräume genügen. Es ist grundsätzlich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob und inwieweit nicht dem Bauordnungsrecht genügende Flächen bei der Ermittlung der üblichen Miete zu berücksichtigen sind. Auch für bauordnungswidrige Aufenthaltsräume, die aus rechtlichen Gründen nicht zur Wohnfläche zählen, ist die übliche Miete anzusetzen.

Der Kläger baute im Jahr 2009 nachträglich das Dachgeschoss seiner Doppelhaushälfte mit zwei Räumen (32 qm Wohnfläche nach DIN) in guter Ausstattung aus. Nach der beim Kläger anzuwendenden Bauordnung ist für die Definition von Wohnräumen eine lichte Raumhöhe von 2,30 m über die Hälfte der (Netto-)Grundfläche zu erreichen. Diesen Anforderungen genügten die neu ausgebauten Wohnräume ni...