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BAG 21 21.07.2020 3 AZR 142/16, NWB 31/2020 S. 2298

baV | Eingeschränkte Einstandspflicht eines Pensions-Sicherungs-Vereins

Setzt eine Pensionskasse wegen ihrer mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Pensionskassenrente herab, hat insoweit der Arbeitgeber einzustehen, der die Rente S. 2299zugesagt hat. Wird über das Vermögen des Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet, kommt eine Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (PSV) für Sicherungsfälle vor dem nur dann in Betracht, wenn die Pensionskasse die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers vorgesehene Leistung um mehr als die Hälfte kürzt oder das Einkommen des ehemaligen Arbeitnehmers wegen der Kürzung unter die von Eurostat für Deutschland ermittelte Armutsgefährdungsschwelle fällt.

Anmerkung:

[i]Arens, NWB 48/2019 S. 3502In der Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs () hat...

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