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Umsatzsteuer | Entstehung der Umsatzsteuer bei Ratenzahlung
Der BFH ruft den EuGH zur Frage der Entstehung der Umsatzsteuer an, wenn ein Maklerhonorar für eine einmalige Vermittlungsleistung vereinbarungsgemäß in mehreren Jahresraten zu zahlen ist. Der EuGH soll klären, ob die Umsatzsteuer bereits mit der Erbringung der Vermittlungsleistung oder erst mit der Bezahlung der jeweiligen Jahresrate entsteht und ob ggf. – bei sofortiger Entstehung der Umsatzsteuer in voller Höhe – eine Berichtigung nach § 17 UStG zugunsten des Unternehmers möglich ist, soweit es um die Umsatzsteuer für die künftigen Jahresraten geht.
Eine [i]Maklerprovision sollte in fünf Jahresraten gezahlt werden GmbH vermittelte im Jahr 2012 einen Grundstückskauf. Nach der Maklervereinbarung sollte sie hierfür eine Provision von 1 Mio. € netto zzgl. 190.000 € erhalten, die in fünf Jahresraten à 200.000 € zzgl. Umsatzsteuer gezah...