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EuGH 23.04.2020 C-640/18, BBK 16/2020 S. 765

Bilanzierung | EuGH entscheidet über Grundsatz der Bilanzwahrheit

Nach dem EuGH widerspricht es nicht dem Grundsatz der Bilanzwahrheit, wenn der Kaufpreis für ein Wirtschaftsgut, der in Raten über einen mehrjährigen Zeitraum zinsfrei zu zahlen ist, in die Anschaffungskosten einerseits und in einen Zinsanteil andererseits aufgeteilt wird und der Zinsanteil aktivisch per RAP abgegrenzt wird. Eine derartige Aufteilung bietet ein Bild, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

In [i]Kaufpreis war in 16 Halbjahresraten zu bezahlen dem vom EuGH entschiedenen Fall ging es um eine belgische Kapitalgesellschaft namens „Wagram Invest“, die im Jahr 1997 von ihrem Geschäftsführer Aktien an einer anderen Kapitalgesellschaft zu einem angemessenen Preis von 24 Mio. Belgischer Franken (BEF) erwarb. Der Kaufpreis war zinsfrei in 16 Halbjahresraten zu zahlen. Wagram aktivierte die Aktien mit einem Wert von 18,2 Mio....

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