Veräußerungserlös aus einer Managementbeteiligung als geldwerter Vorteil bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
Leitsatz
1. Hat der Steuerpflichtige den Veräußerungserlös aus einem Managementbeteiligungsprogramm nicht in seiner Einkommensteuererklärung
angegeben und gab es zum Bearbeitungszeitpunkt der Einkommensteuererklärung weder eine gefestigte Rechtsprechung des BFH noch
bindende Verwaltungsanweisungen zur Beurteilung der Erlöse aus der Veräußerung von Managementbeteiligungen in der hier vorliegenden
Form, ist das Finanzamt nicht nach Treu und Glauben an der Berücksichtigung als neue Tatsache gehindert.
2. Ob der aus der im Rahmen des Managementbeteiligungsprogramms (möglicherweise vergünstigt) erworbenen Kapitalbeteiligung
am Arbeitgeber erzielte Exiterlös ganz oder teilweise zu einem bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigenden
geldwerten Vorteil führt, ist aufgrund einer Würdigung und Gewichtung aller Umstände des konkreten Einzelfalls zu entscheiden.
3. Dem Umstand, dass die Beteiligung mit einem vollen Verlustrisiko behaftet war, kommt starke indizielle Wirkung dafür zu,
dass es sich um ein neben dem Arbeitsverhältnis bestehendes Sonderrechtsverhältnis gehandelt und der Steuerpflichtige die
Beteiligung als unabhängige Erwerbsquelle genutzt hat.
4. Der Umstand, dass den Managern ein Investment angeboten wurde, das von Anfang an auf eine im Vergleich zum Investor überproportionale
Gewinnsteigerung ausgelegt war, wäre im Jahr der Anschaffung zu berücksichtigen gewesen und daraus folgt nicht, dass auch
der Veräußerungsgewinn zu einem geldwerten Vorteil führte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 6 Nr. 2 DStRE 2021 S. 197 Nr. 4 EStB 2021 S. 45 Nr. 1 GStB 2021 S. 339 Nr. 9 GAAAH-54258
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.02.2020 - 2 K 1774/17
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