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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 1 K 1904/19 EFG 2020 S. 1199 Nr. 17

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 ; EStG § 10 Nr. 3a Abs. 2 S. 1 ; EStG § 10 Abs. 2 S. 1 ; DBA Luxemburg Art. 14 Abs. 1

Steuerliche Berücksichtigung von in einem EU-Mitgliedstaat gezahlten Pflegeversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben im Inland Kein nochmaliger Sonderausgabenabzug für in einem EU-Mitgliedstaat entrichtete und dort steuerlich berücksichtigte Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge im Inland

Leitsatz

Während dem Abzug luxemburgischer Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben im Inland bei europarechtlich orientiertem Verständnis die gesetzliche (Neu-)Regelung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c) EStG nicht entgegensteht, ergibt sich kein Anspruch auf doppelte Berücksichtigung gezahlter Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge im Tätigkeits- und zudem im Wohnsitzstaat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 1199 Nr. 17
EStB 2020 S. 410 Nr. 10
IWB-Kurznachricht Nr. 18/2020 S. 723
KÖSDI 2020 S. 21935 Nr. 10
PIStB 2020 S. 275 Nr. 10
OAAAH-54251

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 15.01.2020 - 1 K 1904/19

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