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WP Praxis 8/2020 S. 246

ESEF-Umsetzungsgesetz beschlossen: ESEF-Format wird Teil der Abschlussprüfung

Am hat der Deutsche Bundestag das ESEF-UG i. d. F. der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags verabschiedet.

Gegenüber dem Regierungsentwurf vom wurde das Gesetz im Wesentlichen unverändert beschlossen. Das ESEF-UG betrifft alle Kapitalgesellschaften, die als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begeben und keine Kapitalgesellschaft i. S. des § 327a HGB sind. Somit müssen bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Jahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, im ESEF-Format erstellen und im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüfen lassen.

Das ESEF-UG sieht folgende Änderungen vor:

  • Die betroffenen Unternehmen haben die nach § 328 Abs. 1 Satz 1 HGB bezeichneten Dokumente im einheitlichen ESEF-Format, also im XHTML-Fo...

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