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BGH 24.06.2003 VI ZR 3/03, NWB 47/2003 S. 355

Datenschutz | Speicherung und Weitergabe von Daten einer GmbH

Die Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten über den Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit einer Auskunft über die GmbH sind dann zulässig, wenn diese im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Kreditwürdigkeit der Gesellschaft nicht ohne Gewicht sind. Auskünfte, die geeignet sind, etwaige Kreditgeber zu einer sorgfältigen Bonitätsprüfung zu veranlassen, sind für das Kreditgewerbe erforderlich und müssen, wenn sie zutreffen und nicht den sensitiven persönlichen Bereich berühren, regelmäßig vom betroffenen Geschäftsführer und Gesellschafter hingenommen werden ().

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