Online-Nachricht - Dienstag, 14.07.2020

Corona-Hilfen | Keine Unterstützung für Unternehmen, die Steuern vermeiden (Kommission)

Unternehmen, die mithilfe von Steueroasen Steuerzahlungen vermeiden, sollen keine finanzielle Unterstützung von den EU-Mitgliedstaaten erhalten. Das hat die Europäische Kommission am empfohlen. Diese Beschränkung soll auch für Unternehmen gelten, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte, etwa Finanzbetrug, Korruption oder Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben, verurteilt wurden.

Hierzu führt die EU-Kommission u.a. weiter aus:

  • Mit der Empfehlung der Kommission erhalten die Mitgliedstaaten Orientierungshilfen, wie sie im Einklang mit dem EU-Recht verhindern können, dass öffentliche Unterstützung im Rahmen von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Steuervermeidung oder Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung verwendet wird.

  • Insbesondere sollten Unternehmen, die Verbindungen zu Ländern bzw. Gebieten haben, die in der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete aufgeführt sind (z.B. Unternehmen, die in einem solchen Land bzw. Gebiet steuerlich ansässig sind), keine öffentliche Unterstützung erhalten. Die Kommission schlägt vor, dass Mitgliedstaaten, die solche Bestimmungen in ihre nationalen Rechtsvorschriften aufnehmen wollen, die Gewährung finanzieller Unterstützung von einer Reihe von Voraussetzungen abhängig machen sollten.

  • Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete bildet eine sehr gute Grundlage, um für solche Beschränkungen anzuwenden, da die Mitgliedstaaten mit ihrer Hilfe kohärent handeln können und Alleingänge, die möglicherweise gegen EU-Recht verstoßen, vermieden werden. Darüber hinaus bringt es mehr Klarheit und Sicherheit für die Unternehmen mit sich, wenn die Beschränkungen auf Basis dieser Liste umgesetzt werden.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. 14.7.2020 (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-53500