Online-Nachricht - Montag, 13.07.2020

Europa | Neue Leitlinien für Online-Plattformen und Unternehmen (Kommission)

Die EU-Kommission hat am eine Reihe von Unterlagen veröffentlicht, die Händlern, Online-Plattformen und Suchmaschinen helfen sollen, die seit dem geltenden Vorschriften für die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen optimal für sich zu nutzen.

Hintergrund: Im Juli 2019 ist die sog. Verordnung über die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen in Kraft getreten. Sie gilt ab dem und bildet die wesentliche Grundlage für ein faires, transparentes und berechenbares Geschäftsumfeld für kleinere Unternehmen und Händler, die bei ihren Tätigkeiten auf Suchmaschinen und Online-Plattformen wie elektronische Marktplätze, App-Stores, bestimmte Preisvergleichsinstrumente oder Geschäftsseiten in sozialen Medien angewiesen sind.

Hierzu führt die EU-Kommission u.a. weiter aus:

  • Die EU hat das erste Regelwerk zur Regulierung der Plattformwirtschaft verabschiedet. Ab dem werden Unternehmen und Händler, die ihre Waren online über Marktplätze verkaufen, erfahren, nach welchen Kriterien sie in Suchergebnissen eingestuft werden.

  • Hotels auf Buchungsplattformen erhalten mehr Klarheit über unfaire Geschäftsbedingungen und werden besser dagegen geschützt.

  • Und App-Entwickler können gegen Entscheidungen von App-Stores vorgehen, die ihre Inhalte löschen wollen.

In diesem Zusammenhang hat die Kommission Fragen und Antworten erstellt, die Online-Plattformen und Suchmaschinen, insbesondere den kleineren unter ihnen, als Checkliste bei der Umsetzung der neuen Anforderungen dienen können. Sie sollen Unternehmen helfen, sich über ihre neuen Rechte und Optionen bei der Lösung von Problemen, die in ihren Geschäftsbeziehungen zu Online-Plattformen auftreten können, zu informieren.

Außerdem enthalten sie Informationen für Online-Vermittlungsdienste, Suchmaschinen und repräsentative Organisationen oder Verbände. Darüber hinaus hat die Kommission ein Video herausgegeben, das Online-Plattformen und Suchmaschinen Auskunft darüber geben soll, ob die neuen Vorschriften auch für sie gelten.

Hinweis:

Weitere Informationen hierzu hat die EU-Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-53388