RL 77/388/EWG Anhang C : Gemeinsame Berechnungsmethode
Anhang C [1]: Gemeinsame Berechnungsmethode
  1. Für die Berechnung des Mehrwerts der Gesamtheit der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie der Fischereibetriebe wird der Wert der folgenden Einzelfaktoren ohne Mehrwertsteuer berücksichtigt:

    1. der Endproduktion – einschließlich des Eigenverbrauchs – der unter Punkt IV und V aufgeführten Wirtschaftszweige „Erzeugnisse der Landwirtschaft und Jagd„ und “Rohholz”, denen die Erzeugnisse, die aus den in Punkt V des Anhangs A genannten Tätigkeiten einer Be- und Verarbeitung stammen, hinzugerechnet werden;

    2. der Vorleistungen, die zur Erzielung des unter Nummer 1 definierten Produktionswerts erforderlich sind;

    3. der Bruttoanlageinvestitionen, die in Verbindung mit den in den Anhängen A und B definierten Tätigkeiten vorgenommen werden.

  2. Zur Ermittlung des der Mehrwertsteuer unterliegenden und zum Vorsteuerabzug berechtigenden Inputs und des Outputs der Pauschallandwirte werden von den Konten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der entsprechende Input und Output derjenigen Landwirte in Abzug gebracht, die der normalen Mehrwertsteuerregelung unterworfen sind, wobei die gleichen Faktoren wie in Punkt I berücksichtigt werden.

  3. Der Mehrwert der Pauschallandwirte ist gleich der Differenz zwischen dem unter Punkt I Nummer 1 genannten Endproduktionswert ohne Mehrwertsteuer einerseits und der Summe der unter Punkt I Nummer 2 genannten Vorleistungswerte sowie der unter Punkt I Nummer 3 genannten Bruttoanlageinvestitionen andererseits. Alle diese Faktoren betreffen allein die Pauschallandwirte.

  4. ERZEUGNISSE DER LANDWIRTSCHAFT UND JAGD

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    Positions-Nr. des SAEG
    Getreide (ohne Reis)
    Weichweizen und Spelz
    1
    1
    Winterweizen und Spelz
       –
    Sommerweizen
       –
    Hartweizen
    Winterweizen
       –
    Sommerweizen
       –
    Roggen und Wintermenggetreide
    Roggen
    Winterroggen
       –
    Sommerroggen
       –
    Wintermenggetreide
    2
    2
    Gerste
    Sommergerste
       –
    Wintergerste
       –
    Hafer und Sommermenggetreide
    Hafer
    Sommermenggetreide
       –
    Körnermais
    Sonstige Getreidearten (ohne Reis)
    Buchweizen
    Hirse
    Sorghum (Milocorn)
    Kanariensaat
    Getreide n.a.g. (ohne Reis)
    Reis (Rohreis)
    Hülsenfrüchte
    Speise- und Futtererbsen
    Speiseerbsen
       –
    Speiseerbsen (ohne Kichererbsen)
       –
    Kichererbsen
       –
    Futtererbsen
       –
    Speise- und Ackerbohnen
    Speisebohnen
    Ackerbohnen
    Sonstige Hülsenfrüchte
    Linsen
    Wicken
    2
    Lupinen
    2
    Hülsenfrüchte n.a.g.
    sowie Hülsenfruchtgemenge und Gemenge von Hülsenfrüchten mit Getreide
    Hackfrüchte
    Kartoffeln
    Kartoffeln (außer Saatkartoffeln)
    Frühkartoffeln
    Spätkartoffeln
    Saatkartoffeln
    Zuckerrüben
    Runkelrüben, Kohlrüben, Futtermöhren und Wasserrüben (weiße Rüben); sonstige Hackfrüchte
    Runkelrüben
    Kohlrüben, Futtermöhren, Wasserrüben
    Kohlrüben
    Futtermöhren, Wasserrüben
    Futterkohl
    2
    Sonstige Hackfrüchte
    Topinambur
    Süßkartoffeln
    Hackfrüchte n.a.g.
    3
    Handelsgewächse
    Ölsaaten und -früchte (ohne Oliven)
    Raps-und Rübensamen
    Winterraps
       –
    Sommerraps
       –
    Rübsen
       –
    Sonnenblumenkerne
    Sojabohnen
    Rizinussamen
    Leinsamen
    Sesam-, Hanf-, Senf- und Mohnsamen
    Sesamsamen
    Hanfsamen
    Senfsamen
    Mohnsamen
    Textilpflanzen
    Flachs
    54.01.10
    Hanf
    57.01.10
    Rohtabak (einschließlich getrockneter)
    Hopfen
    Sonstige Handelsgewächse
    Zichorienwurzeln
    Arznei-, Gewürz- und Duftpflanzen
    Safran
    Kümmel
    Arznei-, Gewürz- und Duftpflanzen n.a.g.
    09.09 (11-13-15-17-18)
    09.10 (11-20-51-55-71)
    12.07 (10-20-30-40-50-
    60-70-80-91-99)
    Frischgemüse
    Speisekohl
    Blumenkohl
    Sonstige Kohlarten
    Rosenkohl
    Weißkohl
    Rotkohl
    Wirsingkohl
    Grünkohl
    1
    Speisekohl n.a.g.
    Blatt- und Stängelgemüse außer Kohl
    Sellerieknollen und -stängel
    2
    Porree (Lauch)
    Kopfsalat
    Endiviensalat
    1
    Spinat
    Spargel
    Chicorée (Witloof)
    Artischocken
    Sonstiges Blatt- und Stängelgemüse
    Feldsalat
    2
    Mangold und Karde (Span. Artischocken)
    Fenchel
    Rhabarber
    Kresse
    Petersilie
    1
    Rübstiel
    Blatt- und Stängelgemüse n.a.g.
    Obstartige Gemüse
    Tomaten
    Schäl- und Einlegegurken
    Melonen
    Eierfrucht und Kürbisse
    Gemüsepaprika
    Sonstiges obstartiges Gemüse
    3
    Wurzel- und Knollengemüse
    Kohlrabi
    2
    Speiserüben
    Karotten und Speisemöhren
    Knoblauch
    Zwiebeln und Schalotten
    07.01 (62-63-66)
    Rote Rüben (Rote Beete)
    Hafer- und Schwarzwurzeln
    Sonstiges Wurzel- und Knollengemüse (Schnittlauch, Radieschen, Rettich, Meerrettich)
    Hülsengemüse
    Pflückerbsen
    Pflückbohnen
    Sonstiges Hülsengemüse
    Zuchtpilze
    Frischobst, einschließlich Zitrusfrüchte (ohne Trauben und Oliven)
    Tafeläpfel und -birnen
    Tafeläpfel
    08.06 (13-15-17)
    Tafelbirnen
    08.06 (36-38)
    Mostäpfel und -birnen
    Mostäpfel
    Mostbirnen
    Steinobst
    Pfirsiche
    Aprikosen
    Kirschen
    08.07 (51-55)
    Pflaumen (einschließlich Renekloden, Mirabellen und Zwetschgen)
    08.07 (71-75)
    Sonstiges Steinobst
    Schalenobst
    Walnüsse
    Haselnüsse
    Mandeln
    Esskastanien (Maronen)
    Sonstiges Schalenobst (ohne tropisches)
    Pistazien
    Schalenobst n.a.g.
    1
    Sonstiges Baumobst
    Feigen
    Quitten
    Sonstiges Baumobst n.a.g. (ohne tropisches)
    1
    Erdbeeren
    08.08 (11-15)
    Strauchbeeren
    Johannisbeeren
    Schwarze Johannisbeeren
    Sonstige Johannisbeeren
    1
    Himbeeren
    Stachelbeeren
    1
    Sonstige Beeren (z. B. Gartenbrombeeren)
    2
    Zitrusfrüchte
    Orangen
    08.02 (21-22-24-27)
    Mandarinen und Clementinen
    08.02 (32-36)
    Zitronen
    Pampelmusen und Grapefruits
    Sonstige Zitrusfrüchte
    Zedratzitronen
       –
    Limetten
       –
    Bergamotten
       –
    Zitrusfrüchte n.a.g.
       –
    Trauben und Oliven
    Trauben
    Tafeltrauben
    08.04 (21-23)
    Sonstige Trauben (zum Keltern, zur Fruchtsaft- und Rosinenherstellung)
    08.04 (25-27)
    Oliven
    Tafeloliven
    Sonstige Oliven (zur Herstellung von Olivenöl)
    Sonstige pflanzliche Erzeugnisse
    Futterpflanzen [2]
    1
    Baumschulerzeugnisse
    Obstgehölze
    06.02 (19-40-51-55)
    Reben
    06.02 (10-30)
    Ziergehölze
    06.02 (71-75-79-98)
    Forstgehölze
    Korb- und Flechtmaterialien
    Korbweiden und Binsen
    14.01 (11-19-51-59)
    Schilf, Rohr und Bambus
    14.01 (31-39)
    Andere Korb- und Flechtmaterialien
    Blumen, Zierpflanzen und Weihnachtsbäume
    Blumenzwiebeln und -knollen
    Zierpflanzen
    06.01 (31-39)
    Schnittblumen, Schnittgrün und Blattwerk
    06.03 (11-15-90)
    06.04 (20-40-50)
    Weihnachtsbäume
    Freilandstauden
    Sämereien
    landwirtschaftliche Sämereien [3]
    12.03 (11-19-35-39-44-
    46-84-86-89)
    1
    1
    Blumensamen
    Wild wachsende Erzeugnisse [4]
    07.01 (88-89)
    2
    2
    2
    1
    Kuppelprodukte des Pflanzenanbaus [5]
    Kuppelprodukte des Getreideanbaus
    12.08 (10-31)
    (ausschließlich Reis)
    Kuppelprodukte des Reisanbaus
    Kuppelprodukte des Hülsenfrüchteanbaus
    Kuppelprodukte des Anbaus von Hackfrüchten
    14.02 (10-21-23-25-29)
    Kuppelprodukte des Anbaus von Handelsgewächsen
    Kuppelprodukte des Gemüseanbaus
    Kuppelprodukte des Anbaus von Obst
    14.05 (11-19)
    und Zitrusfrüchten
    15.16.10
    Kuppelprodukte des Anbaus von Trauben und Oliven
    2
    Kuppelprodukte sonstiger pflanzlicher Erzeugnisse
    Pflanzliche Erzeugnisse n.a.g.
    Weinmost und Wein
    Weinmost
    Wein
    22.05 (21-25-31-35-41-
    44-45-47-51-57-
    59-61-69)
    Kuppelprodukte der Weinherstellung [6]
    Olivenöl
    Jungfernöl [7]
    Olivenöl, nicht raffiniert [8]
    15.07 (07-08)
    Kuppelprodukte der Olivenölherstellung [9]
    Rinder
    Hausrinder
    01.02 (11-13-14-15-17)
    Kälber
       –
    Andere Rinder unter 1 Jahr alt
       –
    Färsen
       –
    Kühe
       –
    Männliche Zuchttiere,
       –
    1-2 Jahre alt
       –
    älter als 2 Jahre
       –
    Schlacht- und Mastrinder,
       –
    1-2 Jahre alt
       –
    älter als 2 Jahre
       –
    Schweine
    Hausschweine
    01.03 (11-15-17)
    Ferkel
       –
    Jungschweine
       –
    Mastschweine
       –
    Zuchtsauen
       –
    Zuchteber
       –
    Einhufer
    Pferde
    01.01 (11-15-19)
    Hausesel
    Maulesel und Maultiere
    Schafe und Ziegen
    Hausschafe
    01.04 (11-13)
    Hausziegen
    Geflügel, Kaninchen, Tauben und andere Tiere
    Hühner, Hähne, Hähnchen, Küken
    01.05 (10-91)
    Enten
    Gänse
    Truthühner
    Perlhühner
    Hauskaninchen
    Haustauben
    Sonstige Tiere
    Bienen
       –
    Seidenraupen
       –
    Pelztiere
       –
    Schnecken (ausgenommen Meeresschnecken)
    Tiere n.a.g.
    1
    Wild und Fleisch vom Wild
    Wild [10]
    Fleisch vom Wild
    Rohmilch
    Kuhmilch
       –
    Schafsmilch
       –
    Ziegenmilch
       –
    Büffelmilch
       –
    Eier
    Hühnereier
    Bruteier
    1
    andere
    Sonstige Eier
    Bruteier
    2
    andere
    Sonstige tierische Erzeugnisse
    Rohwolle (einschließlich Tierhaare) [11]
    53.01 (10-20)
    53.02 (93-95)
    Honig
    Seidenraupenkokon
    50.01.00
    Kuppelprodukte der tierischen Erzeugung [12]
    15.15.10
    43.01 (10-20-30-90)
    Tierische Erzeugnisse n.a.g.
    53.02.97
    Dienstleistungen auf der landwirtschaftlichenErzeugerstufe [13]
    Landwirtschaftliche Erzeugnisse, die fast ausschließlich importiert werden
    Tropische Ölsaaten und -früchte
    Erdnüsse
    Kopra
    Palmnüsse und -kerne
    Baumwollsamen
    Ölsaaten und -früchte n.a.g.
    Tropische Textilpflanzen
    Baumwolle
    55.01.00
    Sonstige Textilpflanzen
    Manilahanf
    57.02.00
    Jute
    57.03.10
    Sisal
    57.04.10
    Kokosfasern
    57.04.30
    Ramie
    54.02.00
    Textilpflanzen n.a.g.
    57.04.50
    Sonstige tropische Handelsgewächse
    Kaffee
    Kakao
    Zuckerrohr
    Tropisches Obst
    Tropisches Schalenobst
    Kokosnüsse
    Kaschu-Nüsse
    Paranüsse
    Pekannüsse
    Sonstige tropische Früchte
    Datteln
    Bananen
    08.01 (31-35)
    Ananas
    Papaya-Früchte
    Tropenfrüchte n.a.g.
    08.01 (60-99)
    Elfenbein, roh
  5. ROHHOLZ

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    Industrienadelholz
    Nadellangholz
    1
    Stammholz
    (1)
    Tanne, Fichte, Douglasie
    (2)
    Kiefer, Lärche
    2
    Grubenholz
    (1)
    Tanne, Fichte, Douglasie
    (2)
    Kiefer, Lärche
    3
    Anderes Langholz
    (1)
    Tanne, Fichte, Douglasie
    (2)
    Kiefer, Lärche
    Nadelschichtholz
    1
    Tanne, Fichte, Douglasie
    2
    Kiefer, Lärche
    Nadelbrennholz
    Tanne, Fichte, Douglasie
    Kiefer, Lärche
    Industrielaubholz
    Laublangholz
    1
    Stammholz
    (1)
    Eiche
    (2)
    Buche
    (3)
    Pappel
    (4)
    Andere
    2
    Grubenholz
    (1)
    Eiche
    (2)
    Andere
    3
    Anderes Langholz
    (1)
    Eiche
    (2)
    Buche
    (3)
    Pappel
    (4)
    Sonstiges
    Laubschichtholz
    1
    Eiche
    2
    Buche
    3
    Pappel
    4
    Andere
    Laubbrennholz
    Eiche
    Buche
    Pappel
    Andere
    Dienstleistungen auf der forstwirtschaftlichen Erzeugerstufe [14]
    Sonstige Produkte (z. B. Rinde, Kork, Harz)

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAA-76443

1Amtl. Anm.: In diesem Anhang wird die Klassifizierung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (SAEG) verwendet.

2Amtl. Anm.: Z. B. Heu, Klee (außer Futterkohl).

3Amtl. Anm.: Außer Saatgut für Getreide und Reis sowie Saatkartoffeln (011.1, 011.2, 011.4).

4Amtl. Anm.: Z. B. wild wachsende Pilze, Preiselbeeren, Heidelbeeren, Brombeeren, Himbeeren usw.

5Amtl. Anm.: Z. B. Stroh, Rüben- und Kohlblätter, Erbsen- und Bohnenschalen.

6Amtl. Anm.: Z. B. Weintrub, Weinstein (roh) u. Ä.

7Amtl. Anm.: Position 013.01 und 013.02 unterscheiden sich nicht durch unterschiedliche Produktionsstufen, sondern durch den Verarbeitungsprozess.

8Amtl. Anm.: Position 013.01 und 013.02 unterscheiden sich nicht durch unterschiedliche Produktionsstufen, sondern durch den Verarbeitungsprozess.

9Amtl. Anm.: Z. B. Olivenölkuchen und andere Rückstände von der Gewinnung von Olivenöl.

10Amtl. Anm.: Zum lebenden Wild gehört nur das Aufzuchtwild und das sonstige Wild in Gefangenschaft.

11Amtl. Anm.: Soweit sie Hauptprodukte sind.

12Amtl. Anm.: Z. B. Häute, Tierhaare und Pelze von getötetem Wild, Wachs, Dung, Jauche.

13Amtl. Anm.: D. h. Dienstleistungen, die üblicherweise von landwirtschaftlichen Betrieben selbst erbracht werden, wie Pflügen, Mähen, Dreschen, Tabaktrocknung, Schafscheren, Tierpflege.

14Amtl. Anm.: D. h. Dienstleistungen, die üblicherweise von forstwirtschaftlichen Betrieben selbst erbracht werden (z. B. Holzfällen).