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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 10 | Umsatzsteuer: Bonuszahlungen eines Dritten können den Vorsteuerabzug nachträglich mindern

Das FG Münster hat rechtskräftig entschieden, dass vom Franchisegeber an den Franchisenehmer weitergeleitete Bonuszahlungen den Vorsteuerabzug nachträglich gem. § 17 UStG mindern können. Dass der Franchisegeber nicht verpflichtet war, die Boni weiterzuleiten, sei für diese Beurteilung ebenso wenig von Bedeutung wie der Umstand, dass den Franchisenehmern die Bonuszahlungen bei Erhalt der Lieferungen noch nicht bekannt waren.

Von einem Franchisegeber an den Franchisenehmer weitergeleitete Bonuszahlungen können nachträglich den Vorsteuerabzug mindern – Das hat kürzlich das FG Münster zur Umsatzsteuer entschieden.

Ein Händler war als Franchisenehmer in ein Franchisesystem eingebunden. Der Franchisegeber handelte mit den Lieferanten Rahmenvereinbarungen aus. Danach erhalten die Franchisenehmer Rabatte und Bonuszahlungen, die sich nach dem getätigten Nettoumsatz aller von dem Franchisegeber betreuten Abnehmer richten. Diese Jahresboni wurden von den Lieferanten an den Franchisegeber ausgezahlt, der diese in voller Höhe an die Franchisenehmer weitergab.

Nach dem rechtskräftigen Urteil des FG Münster ist der Bonus kein Entgelt für eine Vermittlungsleistung des Franchis...

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