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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 08-09 | Umsatzsteuer: BFH klärt Zweifelsfragen zu Rabatten im Einzelhandel

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs stellt die entgeltliche Einräumung einer Berechtigung zum verbilligten Warenbezug in Form einer Mitgliedschaft umsatzsteuerlich eine selbständige Leistung dar und keine Nebenleistung zum späteren Warenverkauf. Zudem hat sich der Bundesfinanzhof mit Bonusprogrammen wie Payback oder DeutschlandCard befasst. Die Bemessungsgrundlage der beteiligten Händler mindert sich hier erst, wenn der Kunde die Punkte tatsächlich einlöst.

Der Bundesfinanzhof hat auch wichtige Zweifelsfragen bei der Umsatzsteuer beantwortet, was Rabatte angeht, die von Einzelhändlern gewährt werden.

In unserer Februar-Ausgabe 2019 hatten wir Ihnen einen interessanten Fall vorgestellt. Bei einer Kette von Bio-Supermärkten in Berlin konnten die Kunden die Waren entweder zum Normalpreis einkaufen oder verbilligt als sog. Mitglied. Alle Produkte sind entsprechend mit zwei Preisen ausgezeichnet. Für die Mitgliedschaft zahlten die Kunden monatlich einen festen Beitrag. Je nach Einkommen und Familienstand so etwa 10 bis 20 €.

Der XI. Senat des BFH hat jetzt die erstinstanzliche Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg bestätigt. Danach stellt ...

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