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BMF 02.06.2020 III C 3 - S 7156/19/10002 :002, IWB 13/2020 S. 500

BMF | Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 3 Buchst. a UStG

In seinem Schreiben v.  hatte das BMF die EuGH-Rechtsprechung in der Rechtssache „L. Č.“ (Urteil v.  - Rs. C-288/16, NWB SAAAG-49326) umgesetzt, wonach grds. nur Leistungen des Hauptfrachtführers, nicht aber der Unterfrachtführer nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG steuerbefreit sein können. Die damals bis zum gewährte Übergangsfrist wurde nun bis zum verlängert.

Martin Diemer

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