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BMF 01.07.2020 IV B 6 - S 1315/19/10030 :018, IWB 13/2020 S. 498

BMF | Informationsaustausch für Kontodaten verschiebt sich dieses Jahr um drei Monate

Das BMF hat mit Datum v.  die finale Staatenaustauschliste i. S. des § 1 Abs. 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bekannt gegeben. Danach wird das BZSt die meldepflichtigen Finanzinformationen mit den Behörden von 100 anderen Staaten und Gebieten austauschen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird der Zeitpunkt des staatlichen Austausches um drei Monate verschoben und ist jetzt für den Meldezeitraum 2019 auf den terminiert; Finanzinstitute haben daher in diesem Jahr Zeit bis zum für die Datenübermittlung an das BZSt gem. § 27 Abs. 2 FKAustG.

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