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BFH 23.10.2019 I R 23/17, IWB 13/2020 S. 498

BFH | Kein Übergang von Verlusten i. S. des § 2a Abs. 1 EStG auf Erben

Verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz i. S. des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a Satz 5 EStG gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über.

Hinweis:

Der Vater des Klägers erzielte bis zu seinem Tod Einkünfte aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz. In den Jahren 2002 bis 2005 tätigte er hohe Renovierungsaufwendungen, die er mit Darlehen finanzierte. Im Zeitpunkt des Todes betrugen die nach § 2a Abs. 1 EStG gesondert festgestellten negativen Einkünfte ca. 250.000 €. Der Kläger trat als [i]Verluste mindern nur die individuelle Leistungsfähigkeit, darum gehen verbliebene negative Einkünfte des Erblassers nicht an den Erben überGesamtrechtsnachfolger in die Darlehen ein und erzielte in den Streitjahren 2012–2014 positive Einkünfte aus der Vermietung des Hauses, die das Finanzamt der Besteuerung zugrunde legte. Einen Ausgleich der verbliebenen negativen Einkünfte des Vaters mit den positiven Einkünften des Klägers ließ da...

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