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BBK Nr. 14 vom

Erweiterte Grundbesitzkürzung bei Mitüberlassung von Betriebsvorrichtungen

Dr. Johannes Riepolt

Mit der sog. erweiterten Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG besteht die Möglichkeit, dass Grundstücksunternehmen bei Erfüllung restriktiver Voraussetzungen den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, ohne Gewerbesteuerbelastung vereinnahmen können. Diese Ausgabe des Buchführungs-Seminars bildet den Sachverhalt zweier aktueller BFH-Entscheidungen nach, in denen Betriebsvorrichtungen mitvermietet wurden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Nach dem ist in einer Vertragskonstellation, bei der auf Betriebsvorrichtungen entfallende Aufwendungen vom Mieter einer Immobilie getragen und Betriebsvorrichtungen nicht mitvermietet werden sollen, die Inanspruchnahme der erweiterten Grundbesitzkürzung unter strengen Voraussetzungen möglich.

In einem zweiten wurde zudem die Auslegung dessen konkretisiert, was als kürzungsschädliche Mitüberlassung von Betriebsvorrichtungen anzusehen ist.

Die zutreffende Abgrenzung zwischen Gebäude (begünstigte Vermietung) und Betriebsvorrichtungen (nicht begünstigte Vermietung) wurde insbesondere dadurch erschwert, dass gegenüber dem Vermieter abgerechn...

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