Online-Nachricht - Donnerstag, 02.07.2020

FKAustG | Finale Staatenaustauschliste 2020 (BMF)

Das BMF hat die finalen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum bekannt gegeben. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde zudem die Frist zur Übermittlung der Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten gemäß § 27 Absatz 2 FKAustG an das BZSt bis zum verlängert (Nichtbeanstandungsregelung, ).

Hintergrund: Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz -FKAustG werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum zwischen dem BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Absatz 1 FKAustG).

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie verständigten sich die am automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen teilnehmenden Staaten darauf, Informationen über Finanzkonten in Steuersachen für den Meldezeitraum 2019 zwischen dem BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG bis zum automatisch auszutauschen.

Dem BZSt sind hierfür von den meldenden Finanzinstituten die Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung zum zu übermitteln (§ 27 Absatz 2 FKAustG).

Angesichts des aufgrund der COVID-19-Pandemie verschobenen Austauschzeitpunkts im Sinne des § 27 Absatz 1 FKAustG für den Meldezeitraum 2019 auf den ist eine Übermittlung gemäß § 27Absatz 2 FKAustG an das BZSt bis zum nicht zu beanstanden.

Mit dem Schreiben gibt das BMF die Staaten im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG bekannt, bei denen die Voraussetzungen für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten mit Stand vom vorliegen, mit denen der automatische Datenaustausch zum erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum dem BZSt zu übermitteln haben (finale FKAustGStaatenaustauschliste 2020).

Hinweis:

Das Schreiben mit der finalen FKAustG-Staatenaustauschliste 2020 ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAH-52431