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BFH 13.02.2020 VI R 20/17, StuB 13/2020 S. 528

Einkommen-/Lohnsteuer | Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche Versorgungskasse als Arbeitslohn

(1) Bei den von einem österreichischen Arbeitgeber nach österreichischem Recht für seinen Arbeitnehmer geleisteten Beiträgen an eine betriebliche Versorgungskasse handelt es sich nach deutschem Recht um zugeflossenen Arbeitslohn. (2) Zukunftssicherungsleistungen i. S. des § 3 Nr. 62 EStG sind über die in § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 LStDV aufgezählten Leistungen hinaus auch Leistungen zur Absicherung der Arbeitslosigkeit. (3) Beiträge an eine österreichische betriebliche Versorgungskasse sind nur dann nach § 3 Nr. 62 Satz 1 2. Alternative EStG steuerfrei, wenn sie für eine dem deutschen Sozialversicherungssystem vergleichbare Zukunftssicherung geleistet werden (Bezug: § 11 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG; § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 LStDV; Art. 15 DBA-AUT 2000; § 3, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 14, § 17 BMSVG).

Praxishinweise

(1) Die Kläger haben 2013 ihren Wohnsitz von Öster...BStBl 2003 II S. 34

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