Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Nachricht - Montag, 13.07.2020

Aufwendungen zur Beseitigung von Marder-Schäden

Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden durch Marderbefall sind keine außergewöhnliche Belastung. Dies hat das Finanzgericht Hamburg in einem Fall entschieden, in dem die Kläger nicht von Anfang an konsequent gegen den Marderbefall vorgegangen sind.

Hintergrund: Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.

Sachverhalt: Die Kläger hatten seit 2004 Marderbefall im Dachgeschoss ihres H...