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FG Rheinland-Pfalz 31.01.1990 1 K 464/86

Umsatzsteuer; | Steuerbarkeit der Arbeitsleistung des Unternehmers (§§ 1, 10 UStG 1980)

Die Arbeitskraft eines Unternehmers ist ihrem Wesen nach nicht notwendig Bestandteil des Unternehmensvermögens und Gegenstand der steuerbaren Unternehmerleistung. Ein Bauunternehmer ordnet seine Arbeitskraft dadurch dem unternehmerischen Bereich zu, daß er in seinem Unternehmen unter eigenem Arbeitseinsatz ein schlüsselfertiges Haus oder einen Rohbau zum Zwecke der entgeltlichen Lieferung an einen Abnehmer oder der Entnahme für private Zwecke herstellt. Er muß diese Zuordnung jedoch nicht in jedem Fall vornehmen. Errichtet der Bauunternehmer auf einem Privatgrundstück, das einer nahestehenden Person oder ihm selbst gehört, ein Wohnhaus für seine Familie, so unterliegt seine persönliche Arbeitsleistung, z.B. die Bauplanung, die Bauleitung und restliche Bauarbeiten, nach den Vorschriften übe...

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