Online-Nachricht - Freitag, 26.06.2020

Berufsrecht | Stellungnahme zum Referentenentwurf der GwGMeldV-Immobilien (WPK)

Die WPK hat mit Schreiben v. gegenüber dem BMF zum Referentenentwurf einer Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung – Immobilien) Stellung genommen.

In ihrer Stellungnahme schlägt die WPK u.a. vor, bei den Meldepflichten stärker zu differenzieren und in Konstellationen, die vordergründig die berufliche Tätigkeit des Notars betreffen (insbesondere §§ 6 und 7 des Entwurfs [Meldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit einer Stellvertretung oder im Zusammenhang mit dem Preis oder einer Kauf- oder Zahlungsmodalität]) eine Meldepflicht nur für Notare, nicht aber für die insoweit nicht in erster Linie betroffenen Angehörigen der sonstigen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 und 12 GwG verpflichteten Berufe vorzusehen.

So könnten Doppelmeldungen durch verschiedene, in einen Erwerbsvorgang involvierte Berufsträger vermieden werden.

Hinweis:

Die komplette Stellungnahme ist auf der Homepage der WPK veröffentlicht.

Quelle: WPK online (il)

Fundstelle(n):
NWB TAAAH-51893