Gewerbe- und Grundsteuerrecht - eine Einführung
1. Aufl. 2020
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Fünfter Teil: Einschlägige Rechtsvorschriften
A. Gewerbesteuerrecht
I. Gewerbesteuergesetz in der Fassung vom (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451, 2467)
Abschnitt I – Allgemeines
§ 1 Steuerberechtigte
Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.
§ 2 Steuergegenstand
(1) 1Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. 2Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. 3Im Inland betrieben wird ein Gewerbebetrieb, soweit für ihn im Inland oder auf einem in einem inländischen Schiffsregister eingetragenen Kauffahrteischiff eine Betriebsstätte unterhalten wird.
(2) 1Als Gewerbebetrieb gilt stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften sowie der Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit. 2Ist eine Kapitalgesellschaft Organge...