Gewerbe- und Grundsteuerrecht - eine Einführung
1. Aufl. 2020
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Vierter Teil: Grundsteuer ab 2025
§ 24 Reform des Bewertungs- und Grundsteuerrechts
I. Ausgangslage
1Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf jahrzehntealten Grundstückswerten (den sog. Einheitswerten). Im Westen werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt. In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter, sie beruhen auf Feststellungen aus dem Jahr 1935. Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seit 1964/1935 sowohl im Westen als auch im Osten sehr unterschiedlich entwickelt haben, haben sich im Ergebnis die Grundsteuerzahlungen von den tatsächlichen Werten der Immobilien entkoppelt, mit der Folge einer gravierenden steuerlichen Ungleichbehandlung der Abgabepflichtigen.
II. Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer
2Das BVerfG hat vor diesem Hintergrund mit seiner Entscheidung vom das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Die der Entscheidung voran gestellten Leitsätze lauten wie folgt:
„1. Der Gesetzgeber hat bei der Wahl der Bemessungsgrundlage und bei der Ausg...