Gewerbe- und Grundsteuerrecht - eine Einführung
1. Aufl. 2020
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Erster Teil: Realsteuern – Gemeinsamkeiten von Gewerbe- und Grundsteuer
§ 1 Einleitung
I. Begriffe der Steuer, der kommunalen Steuer und der nichtsteuerlichen Abgaben
1Der Begriff der Steuer wird im Grundgesetz im Rahmen der Bestimmungen über das Finanzwesen (vgl. Art. 105 ff. GG) mehrfach verwandt, aber nicht definiert. Er wird vielmehr vom Grundgesetz vorausgesetzt und ergibt sich aus der Rechtsprechung des BVerfG. Dieser Steuerbegriff knüpft an den schon in der Reichsabgabenordnung gebrauchten und in § 3 Abs. 1 AO übernommenen, traditionellen Steuerbegriff an. Danach sind Steuern im Sinne des Grundgesetzes Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Steuern finanzieren allgemeine Staatsaufgaben und fließen in den allgemeinen Haushalt.
2Zu den öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen, die zur Auferlegung von Steuern berechtigt sind, gehören neben dem Bund und den Ländern die Gemeinden. Zwar sind die Gewe...