Gewerbe- und Grundsteuerrecht - eine Einführung
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorwort
Aus dem Aufkommen aus der Gewerbesteuer haben die Gemeinden eine Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder zu entrichten. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind überdies von Bedeutung für die Kreisumlage, weil sich die Höhe dieser Umlage nach der namentlich durch das Aufkommen aus der Gewerbesteuer mitbestimmten Steuerkraft der einzelnen kreisangehörigen Gemeinde richtet. In der Regel muss eine solche Gemeinde die Hälfte oder mehr ihrer Gewerbesteuereinnahmen an Hoheitsträger höherer Ebene abführen. Da die Grundsteuer ebenfalls in diese Steuerkraft einfließt und dadurch eine Grundlage für die Höhe der von kreisangehörigen Gemeinden zu entrichtenden Kreisumlage wird, belastet auch diese Umlage von Fall zu Fall das Aufkommen der betreffenden Gemeinden. Gleichwohl: Die Realsteuern Gewerbe- und Grundsteuer stellen eine der wichtigsten gemeindlichen Einnahmequellen dar.
Die Grundsteuer hat in den letzten Jahren vor allem im Zusammenhang mit der etwa in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen durch diese Länder und – in anderen Ländern – durch die Gemeinden selbst erfolgten Abschaffung des Straßenbaubeitrags eine zusätzliche Bedeutung ...