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BFH 07.05.2020 V R 40/19, BBK 14/2020 S. 655

Umsatzsteuer | Vorlagebeschluss zur USt-Organschaft

Der BFH hat den EuGH zur Frage angerufen, wer Steuerschuldner bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist: Bleibt es beim Organträger oder schuldet die sog. Mehrwertsteuergruppe die Umsatzsteuer, d. h. alle Mitglieder der Organschaft als Gesamtschuldner?

[i]Organschaft war nicht streitigIm Streitfall war die Steuerschuldnerschaft des Organträgers überhaupt nicht streitig. Die Klägerin ist eine Stiftung, die zum einen ein Krankenhaus unterhielt und hiermit umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielte, und die zum anderen einen Lehrbetrieb für die Universität unterhielt und insoweit hoheitlich tätig war. Die Klägerin war Organträgerin und hatte auch eine verbindliche Auskunft erhalten; Organgesellschaft war die U-GmbH, die Reinigungsleistungen an die Klägerin gegen ein Entgelt von 76.085 € erbrachte. Ein Anteil von 7,6 % dieser Reinigungsleistungen entfiel auf den hoheitlichen Betrieb (Universitätsbetrieb), also

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