Online-Nachricht - Montag, 22.06.2020

Verfahrensrecht | Verlängerung der Nichtbeanstandungsregel für Kassen gefordert (FinMin)

Sachsen unterstützt Vorstöße des Freistaates Bayern und des Landes Nordrhein-Westfalen, den Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie mehr Zeit für die Aufrüstung von elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu geben.

Hintergrund: Mit Schreiben v. 6.11.2019 - IV A 4 - S 0319/19/10002 :001 hat das BMF eine Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme i. S. des § 146a AO ohne TSE nach dem erlassen. Hiernach wird es zur Umsetzung der Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme (elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen mit Kassenfunktion) nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum noch nicht über eine TSE verfügen.

Das Land Sachsen fordert aufgrund der Corona-Krise:

  • Statt bis zum sollten betroffene Unternehmen bis zum Zeit haben, um ihre Kassensysteme an die gesetzlich vorgegebene Sicherheitseinrichtung anzupassen.

  • Dazu muss die aktuell geltende Nichtbeanstandungsregelung () gemeinsam von Bund und Ländern verlängert werden.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen online vom (JT)

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-51410