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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 3 K 274/19

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

Voraussetzungen dafür, dass ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten

Leitsatz

1. Der behinderungsbedingte Mehrbedarf umfasst Aufwendungen, die gesunde Kinder nicht haben. Dazu gehören alle mit einer Behinderung zusammenhängenden außergewöhnlichen wirtschaftlichen Belastungen, etwa Aufwendungen für zusätzliche Wäsche, Unterstützungs- und Hilfeleistungen sowie typische Erschwernisaufwendungen.

2. Werden die Aufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, kann der maßgebliche Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 1 bis 3 EStG als Anhalt für den Mehrbedarf dienen.

Fundstelle(n):
CAAAH-51381

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 24.02.2020 - 3 K 274/19

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