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FG Münster Urteil v. - 10 K 3930/18 K,G,F

Gesetze: AO § 15; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung

VgA an die Tante der Alleingesellschafterin

Leitsatz

1) Bei Leistungen an eine dem beherrschenden Gesellschafter nahe stehenden Person bedarf es einer klaren, im Vorhinein getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung.

2) Dies gilt jedenfalls auch dann für Angehörige i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 7 AO (Tante), wenn neben dem formalen Angehörigenstatus weitere besondere Umstände hinzukommen, die einen fehlenden Interessengegensatz wie unter fremden Dritten belegen.

Fundstelle(n):
DStRE 2020 S. 1402 Nr. 22
DStZ 2020 S. 344 Nr. 10
GStB 2020 S. 158 Nr. 5
DAAAH-51372

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FG Münster, Urteil v. 16.01.2020 - 10 K 3930/18 K,G,F

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