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Konjunkturpaket: Senkung der Umsatzsteuersätze im 2. Halbjahr 2020
Fluch oder Segen?
Der Koalitionsausschuss hat am im Rahmen des Konjunkturpakets die zeitlich vom bis befristete Herabsetzung der Mehrwertsteuersätze (von 19 % auf 16 %; bzw. von 7 % auf 5 %) beschlossen. Die Maßnahme wird derzeit kontrovers diskutiert. Wer dann letztendlich hiervon profitiert – die Unternehmer oder die Verbraucher – wird sich zeigen. Nachfolgend sollen daher wesentliche Aspekte aufgezeigt werden, die zu beachten sind, denn viel Zeit bis zur Umstellung bleibt nicht. Die Ausführungen beruhen auf dem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)“ vom sowie dem Entwurf eines Anwendungsschreibens des BMF vom 23.6.2020.
I. Wann sind die reduzierten Umsätze anzusetzen?
Allein entscheidend ist der Zeitpunkt der Ausführung der Umsätze. Liegt dieser nach dem und vor dem , so kommen die reduzierten Steuersätze zur Anwendung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 UStG). Keine Rolle spielen dagegen das Datum des Vertragsabschlusses, der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder des Zahlungseingangs. Ebenso wenig hat die Form der Steuererhebung (Soll- oder Istversteuerung) Einfluss auf den anzu...