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USt direkt digital Nr. 14 vom Seite 9

Teilnahme an Seminaren zur Persönlichkeitsentwicklung ist überwiegend privat veranlasst

Dennis Janz

Die in Seminaren zur Aus- und Weiterbildung der Teilnehmer in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Life Balance und Internetmarketing vermittelten Kenntnisse sind, auch wenn sie der Einkünfteerzielung im Einzelfall förderlich sein mögen, überwiegend durch die private Lebensführung veranlasst. Weder sind die insoweit angefallenen Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, noch kann in diesbezüglichen Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.

I. Hinweis

Nach Meinung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. z. B. ) kommt es für die Beantwortung der Frage, ob Aufwendungen für ein Seminar, das der eigenen Persönlichkeitsentfaltung dient, durch den Betrieb des Unternehmers oder privat veranlasst sind, darauf an, ob der Lehrgang primär auf die spezifischen Bedürfnisse der von dem Unternehmer ausgeübten wirtschaftlichen Betätigung gerichtet ist. Insofern gelte sinngemäß die Rechtsprechung über die fehlende berufliche Veranlassung von Seminaren zur Persönlichkeitsentwicklung (vgl. ; sowie

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