Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 12/2020 S. 484

Umsatzsteuer | Behandlung gewährter Corona-Soforthilfen

Die im Rahmen des „Corona-Soforthilfe-Programms“ der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung gewährten Leistungen stellen aus umsatzsteuerlicher Sicht echte nichtsteuerbare Zuschüsse dar und sind weder in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen noch in den Umsatzsteuer-Jahreserklärungen anzugeben. Dies stellt das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) aktuell klar.

Hintergrund: Mit dem „Corona-Soforthilfe-Programm“ der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung können Solo-Selbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie schnelle Hilfen in Form von Zuschüssen beantragen. Die Soforthilfe dient dazu, die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen zu sichern und Liquiditätsengpässe durch die ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen