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StuB 12/2020 S. 480

Corona-Steuerhilfegesetz verschiedet

Wenige Tage nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt.

Die wesentlichen Maßnahmen:

  • Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie: Vom bis gilt eine befristete Mehrwertsteuerabsenkung von 19 auf 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Getränke sind von der Steuersenkung ausgenommen. Mit der Steuerermäßigung sollen die enormen wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Gastronomie- und Lebensmittelbranche abgemildert werden. Profitieren sollen auch andere Bereiche wie Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht hätten.

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