BMF - III C 3 - S 7160-c/20/10001 :001 BStBl 2020 I S. 581

Umsatzsteuer; Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt als Umsatz mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchstabe c UStG;

Bezug:

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I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom , BStBl I 2010 S. 864, der zuletzt durch das (2020/0582983), BStBl I 2020 S. 580, geändert worden ist, in Abschnitt 4.8.4 wie folgt geändert:

  1. Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

    „(3) Zur Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt vgl. , BStBl 2020 II S. 356.“

  2. Die bisherigen Absätze 3 bis 6 werden die neuen Absätze 4 bis 7.

II. Anwendung

Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn für Umsätze, die vor dem erbracht werden, die Vorgaben dieses BMF-Schreibens nicht angewendet werden.

BMF v. - III C 3 - S 7160-c/20/10001 :001

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:




Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2020 I Seite 581
DStR 2020 S. 1320 Nr. 25
TAAAH-51196