StuB Nr. 12 vom Seite 1

WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz zum 65. Geburtstag

Prof. Dr. Holger Kahle, Universität Hohenheim

Prof. Dr. Ulrich Prinz vollendet am sein 65. Lebensjahr. Sein beeindruckendes Schriftenverzeichnis enthält auch zahlreiche Aufsätze in der StuB (z. B. in dieser Ausgabe ab S. 445 zu den erweiterten Rückwirkungsmöglichkeiten bei Umwandlungen); er ist Herausgeber führender Werke zur Unternehmensbesteuerung, z. B. Prinz/Kanzler, Handbuch Bilanzsteuerrecht, 3. Aufl. 2018, Prinz/Witt, Steuerliche Organschaft, 2. Aufl. 2019.

Dank seiner didaktischen Fähigkeiten, seiner enormen Erfahrung und fundierten Kenntnisse beherrscht Ulrich Prinz in seinen Vorlesungen und Fachvorträgen den Spagat zwischen der Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen und der Erörterung tiefgründiger Detailfragen: Er ist in der Lage, gerade auch die Studierenden und jüngeren Fachvertreter für das Rechnungswesen, die Besteuerung und die Wirtschaftsprüfung zu begeistern, während gleichzeitig erfahrene Vertreter des Berufsstands, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft stets einen hohen Nutzen aus seinen Vorträgen ziehen. Dies erklärt, warum Ulrich Prinz seit Jahrzehnten auf allen renommierten Fachtagungen ein begehrter Referent ist, wie etwa auf der Jahresarbeitstagung der Fachanwälte für Steuerrecht in Wiesbaden oder dem Fachkongress der Steuerberater in Köln, um nur wenige Beispiele zu nennen. Diese enorme Erfahrung kommt freilich in seiner beeindruckenden Biographie zum Ausdruck: Seit April 2015 ist er Partner Of Counsel und Geschäftsführer der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, zuvor war er Partner bzw. Of Counsel bei KPMG, Partner bei Flick Gocke Schaumburg und Partner bei Rädler Raupach Bezzenberger (später Oppenhoff & Rädler). Im Jahr 2005 wurde Ulrich Prinz zum Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ernannt.

Immer wieder plädiert Ulrich Prinz in seinen Publikationen für eine Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts. Seine Überlegungen und Begründungen fußen regelmäßig auf zentralen Prinzipien der Unternehmensbesteuerung (z. B. grundlegend zum Veranlassungsprinzip Prinz, StuW 1996 S. 267 ff.; zum Grundsatz der Finanzierungsfreiheit Prinz, in: Prinz/Kahle, Beck´sches Handbuch der Personengesellschaften, 5. Aufl. 2020, S. 511 ff.); seine Promotion 1983 an der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Gerd Rose dürfte prägend gewesen sein. Er scheut dabei auch nicht, neue Wege zu gehen; sein Vorschlag, im Rahmen der Mitunternehmerbesteuerung künftig auf die Sonderbilanzen, das Sonderbetriebsvermögen und die Sondervergütungen zu verzichten (Prinz, DB 2019 S. 810 f.), kommt zur rechten Zeit, ist wohlbegründet und sollte unbedingt weiterverfolgt werden. Ulrich Prinz wird auch nicht müde, Fehlentwicklungen der Unternehmensbesteuerung aufzuzeigen. So prangert er beispielsweise seit Jahren die Bildung stiller Lasten in der Steuerbilanz an, die zur Einführung der komplexen und GoB-widrigen Regelungen in §§ 4f, 5 Abs. 7 EStG geführt haben. Es ist fast überflüssig zu erwähnen, dass er bei aktuellen Rechtsentwicklungen die Diskussion vorantreibt, wie etwa jüngst zur Frage der Zulässigkeit grenzüberschreitender Gewinnabführungsverträge (Prinz/Ludwig, DB 2020 S. 1022) oder sein „Weckruf“ im Handelsblatt-Steuerboard vom , die ertragsteuerlichen Konsequenzen des sog. „Mauracher Entwurfs“ zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zu erörtern.

Ich wünsche Ulrich Prinz alles Gute, eine fortbestehende enorme Kreativität und ich freue mich auf weitere ertragreiche Diskussionen!

Holger Kahle

Fundstelle(n):
StuB 12/2020 Seite 1
NWB XAAAH-51173