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Rundschreiben v.

Maßnahmen zur Unterstützung der vom Corona-Virus betroffenen Arbeitgeber und Mitglieder bei der Zahlung der Beiträge


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Themen:
Mitgliedschaft/Beiträge

Kurzbeschreibung: Wir informieren über die weiterhin einzuräumende Möglichkeit der vereinfachten Stundung der Beiträge für die von der Corona-Pandemie betroffenen Arbeitgeber und Mitglieder, die ihre Beiträge selber zahlen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir kommen zurück auf unsere Rundschreiben 2020/197 sowie 2020/202 vom bzw. , mit denen wir über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Unterstützung der von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Arbeitgeber informierten. Im Fokus standen dabei die u. a. auch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abgestimmten Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für den Zugang zu einem vereinfachten Stundungsverfahren.

Die beschriebene Herangehensweise war bekanntlich zunächst für die Monate März und April 2020 zeitlich begrenzt. Der GKV-Spitzenverband hat deshalb sehr frühzeitig den Diskussionsprozess hinsichtlich einer Fortsetzung dieser Verfahrensweise über den genannten Zeitraum hinaus begonnen, zumal die bisherige Inanspruchnahme des vereinfachten Stundungsverfahrens und die Erwartungen der Wirtschaft n...

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