Dokument Die Personengesellschaft als Organgesellschaft einer umsatzsteuerlichen Organschaft
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Die Personengesellschaft als Organgesellschaft einer umsatzsteuerlichen Organschaft
Zurzeit findet eine Auseinandersetzung bezüglich der Rechtsform der Organgesellschaft in der umsatzsteuerlichen Organschaft statt. Mit Änderung ihrer bisherigen Rechtsauffassungen in der Umsetzung des und C-109/14 „Larentia + Minerva“ (BStBl 2017 II S. 604) lassen sowohl die beiden USt-Senate des BFH als auch das BMF nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen Personengesellschaften als Organgesellschaft einer umsatzsteuerlichen Organschaft zu. Allerdings haben dabei beide BFH-Senate unterschiedliche Sichtweisen, die wiederum neue Fragen aufwerfen.
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BFH-Rechtsprechung
[i]Unterschiedliche Sichtweisen in der Auslegung des EuGH-UrteilsDer V. Senat des BFH legt das und C-109/14 „Larentia + Minerva“ (BStBl 2017 II S. 604) dahingehend aus, dass eine Rechtsformbeschränkung für Organgesellschaften, wie in § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG normiert (nur juristische Personen), EU-konform ist, allerdings mit einer „teleologischen Erweiterung“ dahingehend, dass auch Personengesellschaften als Organgesellschaft infrage kommen können (, BStBl 2017 II S. 547). Dies gilt aber nur, wenn alle Mitgesellschafter der Personengesellschaft finanziell zur Durchsetzung...BStBl 2017 I S. 790