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NWB 24/2020 S. 1754

Maklervertrag | Gesetzgeber beschließt Neuverteilung der Maklerkosten

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags gebilligt. Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Provision auf den Käufer abwälzen. Außerdem muss der Käufer seinen Anteil erst zahlen, wenn der Verkäufer seine Provisionszahlung nachgewiesen hat. Beauftragen beide Vertragsseiten einen Makler einvernehmlich, dann müssen sie nach der Neuregelung automatisch jeweils die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Zudem ist für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die Textform vorgeschrieben. Das Gesetz, das noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden muss, soll sechs Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft...

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