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IWB Nr. 11 vom Seite 438

Rechtswahlklauseln bei internationalen Verträgen

Rechtssichere Forderungen im Auslandsgeschäft

Klaus Vorpeil

Rechtswahlklauseln stellen sicher, dass Verträge rechtssicher und durchsetzbar konzipiert werden können. Sie sollten in keinem Vertrag mit Auslandsbezug fehlen, da das anzuwendende Recht anderenfalls individuell bestimmt werden müsste – mit oft verbleibenden Rechtsunsicherheiten über die kollisionsrechtlichen Regeln. Ohne Rechtswahl ist nicht gewährleistet, dass das im Einzelfall günstigste Recht zur Anwendung gelangt. Dafür sind individuell ausgestaltete Rechtswahlklauseln erforderlich. Für diese gibt es einen großen gestalterischen Spielraum.

Kernaussagen
  • Rechtswahlklauseln bieten bei internationalen Verträgen den Vorteil, dass damit das darauf anwendbare Recht feststeht. Sie sind einer sicheren rechtlichen Bewertung zugänglich, einschließlich der Ausfüllung von Regelungslücken und der Auslegung.

  • Beim Abfassen geeigneter Rechtswahlklauseln müssen der Rechtsrahmen hierfür, die Grenzen der Rechtswahl, der Einfluss von Gerichtsstands- bzw. Schiedsvereinbarungen und die tatsächlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

  • Neben der einfachen Rechtswahl bestehen bei Rechtswahlklauseln vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, etwa hinsichtlich des Umfangs, des Zeitpunktes der Rechtswahl bei einer nachträglichen Rechtswahl und der Begrenzung der Auswirkungen der Änderung des gewählten Rechts.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

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Nutzungsdauer:
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