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IWB Nr. 11 vom

Rechtswahlklauseln bei internationalen Verträgen

Klaus Vorpeil

Rechtswahlklauseln stellen sicher, dass Verträge rechtssicher und durchsetzbar konzipiert werden können. Sie sollten in keinem Vertrag mit Auslandsbezug fehlen, da das anzuwendende Recht anderenfalls individuell sowie oftmals mit verbleibenden Rechtsunsicherheiten über die kollisionsrechtlichen Regeln bestimmt werden müsste. Ohne Rechtswahl ist nicht gewährleistet, dass das im Einzelfall günstigste Recht zur Anwendung gelangt. Dafür sind individuell ausgestaltete Rechtswahlklauseln erforderlich.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Grundlagen der Rechtswahl

Gerichtsstandsklauseln bestimmen über das anwendbare Internationale Privatrecht (IPR) das nationale Recht, nach dem sich die Wirksamkeit und die Auslegung einer Rechtswahlklausel richtet. Mit der Vereinbarung über den Gerichtsstand wird somit eine Weichenstellung hinsichtlich des anwendbaren Rechts vorgenommen. Ein Gleichlauf von gewähltem Recht, Gerichtsstand und Sprache am Gerichtsstand ist sinnvoll. Schiedsvereinbarungen haben ebenfalls Auswirkungen auf das anwendbare Recht.

Die Rechtswahl gilt nur für vertragliche und außervertragliche Verpflichtungen, nicht aber für dingliche Rechte. N...

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