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BGH 28.05.2020 I ZR 40/19, NWB 23/2020 S. 1682

Makleralleinauftrag | Klausel zur Auftragsverlängerung

Einem Immobilienmakler kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) grds. ein auf sechs Monate befristeter Makleralleinauftrag erteilt werden, der sich automatisch um jeweils drei weitere Monate verlängert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.

Anmerkung:

Im Streitfall ist die Regelung über die automatische Verlängerung des Maklervertrags bei unterbliebener Kündigung nach Ansicht des Senats allerdings deshalb unwirksam, weil sich das Erfordernis der Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen lediglich aus einer der Anlagen zum Formularvertrag ergibt. Aus dem Hinweis im Formularvertrag, die Anlagen zum Vertrag mit „Informationen für Verbraucher“ seien zu „beachten“, ergibt sich entgegen den Vorgaben für die Einbeziehung...

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