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FG Köln Urteil v. - 6 K 832/16 EFG 2020 S. 1149 Nr. 16

Gesetze: GewStG § 9 Nr 1 Satz 2

Gewerbesteuer

Erweiterte Kürzung, Betriebsaufspaltung

Leitsatz

1) Einer Grundstücks-GmbH & Co. KG ist die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wegen gewerblicher Tätigkeit im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu versagen, wenn sie einer Schwestergesellschaft eine Immobilie vermietet und zusätzlich eine personelle Verflechtung auf Gesellschafterebene besteht.

2) Die personelle Verflechtung ist gegeben, wenn die Kommanditistin zwar nicht mehrheitlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung an der Grundstücksgesellschaft beteiligt ist, jedoch durch ihre Beteiligung an der Komplementärin beherrschenden Einfluss auf die Geschäfte des täglichen Lebens der Grundstücksgesellschaft nehmen kann und sie zudem in der Gesellschafterversammlung der Mieterin – vermittelt durch andere Gesellschaften und unter Ausnutzung der durch Beherrschungsverträge begründeten Weisungsbefugnisse – ihren Willen durchsetzen kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/PR 2020 S. 6 Nr. 8
DStR 2020 S. 8 Nr. 27
DStRE 2020 S. 983 Nr. 16
EFG 2020 S. 1149 Nr. 16
EStB 2020 S. 409 Nr. 10
GmbH-StB 2020 S. 224 Nr. 7
GmbH-StB 2021 S. 25 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2020 S. 2288
UAAAH-49785

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FG Köln, Urteil v. 17.10.2019 - 6 K 832/16

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